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AGB

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Nutzungsüberlassung im Bereich des Magna Racino, Ebreichsdorf, sowie für damit im Zusammenhang stehende Vereinbarungen zwi-schen der Magnolia Projektentwicklungs GmbH (im folgenden „Magnolia“ genannt) und dem Ver-tragspartner. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen werden. All-fällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers kommen nicht zur Anwendung. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

II. Rücktritt

Die Magnolia kann nach Abschluss einer Vereinbarung fristlos von dieser zurücktreten, wenn:
• der Nutzer die vorgeschriebene Anzahlung nicht fristgerecht leistet;
• seine Verpflichtungen gemäß Punkt 9., 20. und 21. nicht rechtzeitig, d.h. eine Woche vor Nut-zungsbeginn, erfüllt;
• Tatsachen bekannt werden, auf Grund derer die geplante Nutzung den bestehenden Rechts-vorschriften (insbesondere auch behördlichen Auflagen, etc.) widerspricht;
• Das Nutzungsobjekt infolge höherer Gewalt oder sonstiger nicht durch Magnolia vertretbare Umstände nicht zur Verfügung gestellt werden können.
 Dem Nutzer erwächst in diesen Fällen kein wie immer gearteter Entschädigungsanspruch gegen-über der Magnolia. Im Falle eines Verschuldens seitens des Nutzers behält sich Magnolia die Gel-tendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

III. Erklärt der Nutzer den Rücktritt vom Vertrag sind im Zusammenhang mit der Raummiete Storno-gebühren wie folgt zu entrichten:

• bis 80 Tage vor Nutzungsbeginn:   keine
• bis 40 Tage vor Nutzungsbeginn:  25% des vereinbarten Nutzungsentgelts
• bis 15 Tage vor Nutzungsbeginn:  50% des vereinbarten Nutzungsentgelts
• danach: 100% des vereinbarten Nutzungsentgelts
Zusätzlich sind jedenfalls sämtliche bis dahin der Magnolia entstandenen Kosten zu ersetzen.
Bezieht sich der Rücktritt nur auf den Nutzungszeitpunkt und wird die Nutzung zu einem zu ver-einbarenden anderen Datum durchgeführt, so entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes für den aufgehobenen Nutzungstermin, wenn die Terminverlegung nicht später als 90 Tage vor dem ursprünglich vorgesehenen Nutzungstermin beantragt worden ist. Dadurch verursachte Kos-ten sind der Magnolia vom Nutzer zu ersetzen.
Erklärt der Nutzer den Rücktritt vom Vertrag sind im Zusammenhang mit Vereinbarungen betref-fend den Bereich Gastronomie weiters folgende Stornogebühren zu entrichten:
• Bis 10 Tage vor Nutzungsbeginn:  keine
• danach: für den entgangenen Speiseumsatz ist Ersatz zu leisten, dessen Höhe sich nach der Formel: Menü-/Buffetpreis x bekannt gegebener Personenzahl berechnet. Sollte für das Menü zum Zeitpunkt des Rücktritts noch kein Preis vereinbart worden sein, so wird das preiswerteste 3-Gang-Menü, welches für den vereinbarten Zeitpunkt der Veranstaltung angeboten wird, den Berechnungen zugrunde gelegt.
30% des obig berechneten Speiseumsatzes werden als entgangener Getränkeumsatz festge-setzt. Von diesem Betrag ist Ersatz in Höhe von 80% zu leisten.

IV. Entgelt

Das vereinbarte Nutzungsentgelt schließt die einmalige Stellung der vereinbarten Grundbestuh-lung, die Kosten für Heizung, Klimaanlage, Beleuchtung und übliche Reinigung mit ein. Die Magnolia behält sich die Berechnung von darüber hinaus gehenden Bereitstellungs- und Reini-gungskosten vor.
Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungszeiten erfolgt eine Nachberechnung, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet wird.

V. Nutzung

Die Benutzung steht ausschließlich dem Nutzer zur vereinbarten Zeit und zu dem vereinbarten Zweck zu. Eine gänzliche oder teilweise Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist dem Nutzer nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Magnolia gestattet. Die Magnolia ist berechtigt, während der Nutzungsdauer Besichtigungen und Führungen in den gemieteten Räumlichkeiten durchzuführen.
Im Falle einer Kartenausgabe ist die Anzahl der auszugebenden Karten zwischen der Magnolia und dem Nutzer speziell schriftlich zu vereinbaren.
Der Nutzer hat spätestens eine Woche vor Nutzungsbeginn genaue Informationen über Zweck und Ablauf der Nutzung in Form einer Organisationsübersicht bekannt zu geben. Zugleich hat der Nutzer einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Nutzung des Objektes anwesend und für die Magnolia ständig leicht erreichbar ist.
Für die amtlichen Anmeldungen von öffentlichen Veranstaltungen u.ä. hat alleine der Nutzer zu sorgen. Die dafür sowie allenfalls für behördlich verordnete Sicherheitsdienste anfallenden Kosten gehen direkt zu Lasten des Nutzers. Genannte Organe, der hauseigene Sicherheitsdienst sowie Mitarbeiter der Gastronomie dürfen in Ausübung ihres Dienstes nicht behindert werden.
Die Magnolia übergibt die zur Verfügung gestellten Räume und Einrichtungen in ordnungsgemä-ßen Zustand, wovon sich der Veranstalter bei der Übergabe zu überzeugen hat. Eventuelle Bean-standungen sind sofort schriftlich anzuzeigen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Jedwede bauliche oder sonstige Veränderung des Nutzungsgegenstandes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Magnolia und geht auf Kosten des Nutzers, der auch für die Wieder-herstellung des ursprünglichen Zustandes auf seine Kosten zu sorgen hat. Der Auf- und Abbau ist nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Termine gestattet. Eine Abänderung des Bestuhlungs- bzw. Ausstellungsplanes bedarf der schriftlichen Genehmigung der Magnolia. Der Nutzer ist dafür verantwortlich dass diese auch vor und während der Nutzung nicht verändert werden. Sie darf die behördlich festgelegte Höchstzahl nicht überschreiten.
Während der Nutzung führt die Magnolia die Aufsicht über die überlassenen Räume. Den Anwei-sungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Amtlichen Kontrollorganen ist im Beisein eines Vertreters der Magnolia jederzeit Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumlich-keiten zu gestatten. Bei Großveranstaltungen können von Magnolia auf Kosten des Nutzers zu-sätzlich Ordnungsdienste, Saalkontrollen bzw. Sicherheitsdienste (insbesondere auch Feuerwehr, Polizei, Sanität, usw.) angeordnet werden, die der Magnolia unterstehen.
Der Nutzer darf Gegenstände jedweder Art nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Magnolia unter Einhaltung aller rechtlichen (insbesondere auch bau- und feuerpolizeilichen) Vor-schriften in die zur Verfügung gestellten Räume einbringen. Insbesondere müssen auch sämtliche Notausgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen frei zugänglich bleiben. Gegenstände, die nicht innerhalb der vereinbarten Termine entfernt werden, werden auf Kosten und Gefahr des Nutzers durch die Magnolia entfernt. Für sämtliche vom Nutzer eingebrachten Gegenstände über-nimmt die Magnolia außer im Fall von Vorsatz durch die Magnolia keinerlei Haftung.
In den Räumlichkeiten darf Garderobe irgendwelcher Art nicht abgelegt werden, sondern ist die dafür vorgesehene Ablage zu benutzen. Die Garderobengebühr ist nach Maßgabe des ausge-hängten Tarifes von den Besuchern unmittelbar an die Magnolia zu entrichten. Der Nutzer hat da-für zu sorgen, dass die Pflicht der Garderobenabgabe von den Besuchern beachtet wird.
Licht-, Ton- und sonstige technischen Anlagen dürfen nur durch hauseigenes Personal oder durch von der Magnolia genehmigte konzessionierte Fachunternehmen installiert und bedient werden.

VI. Sonstiges

Ton- und Bildaufnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Magnolia. Die diesbezügli-chen Rechte stehen vollumfänglich ausschließlich der Magnolia zu.
Jede Art von Werbung in den Räumlichkeiten und auf dem umgebenden Gelände bedarf in allen Fällen der besonderen schriftlichen Erlaubnis der Magnolia. Das zur Verwendung anstehende Werbematerial (insbesondere auch Plakate, Flugblätter, usw.) ist der Magnolia eine Woche vor Veröffentlichung unaufgefordert vorzulegen. Die Magnolia ist zur Ablehnung der Veröffentlichung berechtigt, wenn diese den Interessen der Magnolia widerspricht. Auf allen Drucksachen, Plaka-ten, Eintrittskarten, Einladungen, etc. ist der Nutzer deutlich kenntlich zu machen.
Wünscht der Nutzer gastronomische Betreuung, hat er sich mit der Magnolia rechtzeitig in Ver-bindung zu setzen.

VII: Haftung

Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Ver-tragsverhältnis. Der Nutzer hat zur Deckung seiner allfälligen Schadenersatzpflichten eine Haft-pflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen. Die entsprechende Poliz-ze hat auch die Magnolia als Begünstigte anzuführen und ist der Magnolia spätestens eine Woche vor Nutzungsbeginn unaufgefordert vorzulegen.
Der Nutzer hat alle mit der Nutzung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die vorgeschriebenen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig zu erwirken. Die Erfüllung dieser Ver-pflichtungen muss der Magnolia spätestens eine Woche vor Nutzungsbeginn unaufgefordert nach-gewiesen werden. Anmeldung und Zahlung sämtlicher diesbezüglicher Abgaben und Gebühren (insbesondere auch AKM) fallen in die ausschließliche Verantwortung des Nutzers. Sollte die Magnolia daraus in Anspruch genommen werden, ist sie vom Nutzer auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu stellen.
Die Magnolia haftet generell nur im Falle grober Fahrlässigkeit und  Vorsatz. Zusätzlich ist jede Haftung für Sachschäden mit der Höhe des vom Nutzer zu entrichtende Entgelts begrenzt. Wei-ters ist generell jede Haftung der Magnolia für entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Ansprüche gegen die Magnolia sind schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Nutzungsende geltend zu machen, widrigenfalls sie als verjährt gelten.

VIII. Schlussbestimmungen

Der Nutzer ist alleine zur Anzeige und Entrichtung der mit der Überlassung der Räumlichkeiten in Zusammenhang stehenden Abgaben und Gebühren, wie insbesondere auch Rechtsgeschäftsge-bühren,  verpflichtet. Sollte die Magnolia daraus in Anspruch genommen werden, ist sie vom Nut-zer auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu stellen.
Erfüllungsort ist 2483 Ebreichsdorf. Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, vereinbart. Auf die Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die nichtige Bestimmung ist durch jene gültige Be-stimmung zu ersetzen, die der nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und gültig ist.

Stand: Oktober 2009



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